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Prof. Dr. Tatjana Hörnle

Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Promotion 1998 und Habilitation 2003 an Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 2003 bis 2009 Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2009 Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin.

 

Forschungsbiete:

Strafrecht und Rechtsphilosophie, insbesondere Straftheorie, Kriminalisierungstheorie, Sexualstrafrecht

 

Publizierter Artikel:

Straftheorien