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Akad. Dir. Dr. Rainer Keil

Asyl


| Asyl - Teil 2

Erstpublikation: 01.08.2019

 


 

  1. Einleitung: Asyl und Rechtsphilosophie
  2. Der Begriff „Asyl“
    1. Erste Annäherung: Zwei mit „Asyl“ verbundene Bedeutungen
    2. Ein Blick auf die Etymologie
  3. Phänomenologische Annäherung an den Stoff: Skizze historischer Erscheinungsformen von Asyl und Asylrecht
    1. Asyl in der Antike (Europa und Levante)
      1. Sakrales Altar-Asyl und säkulare Asyl-Städte in Tenach und Altem Testament
      2. Hikesie, religiöse und säkulare Asylformen in der griechischen Antike
      3. Asylstädte, Tempelasyl und Logos Asylias im Hellenismus
      4. Sakrales Asyl und Kaiserstatuen-Asyl im Römischen Imperium
      5. Spätantike und frühmittelalterliche Asylorte bei Germanen
    2. Asyl im europäischen Mittelalter
      1. Christliches Kirchen-Asyl
      2. Säkulares Asyl, insbesondere kaiserliches Asylprivileg mancher Städte
    3. Asyl außerhalb Europas in vorkolonialer Zeit
      1. Indien
      2. Asyl in den Amerikas, China, Afrika
    4. Asyl in der europäischen Neuzeit
  4. Asyl als Gegenstand theoretisch-philosophischer Betrachtung
    1. Theoretische Bedingungen der Möglichkeit von Asylrecht
      1. Strukturelle Bedingungen der Möglichkeit von Asyl
        aa. Territorialität von Asyl, staatliche Souveränität, Pluralität und Partikularität
        bb. Offenheit und Zugänglichkeit des Asyls
      2. Legitimationstheoretische Bedingungen der Möglichkeit eines Asylrechts
        aa. Schutzbedarf der Individuen
        bb. Bedarf an Schutz der Aufnahmestaaten vor Trittbrettfahrer-Staaten
        cc. Externes Korrektiv zu Funktionsfehlern rechtlicher Institutionen
        dd. Legitimation jenseits bloßer Funktionalität des Rechts
      3. Tatsächliche Bedingungen der Möglichkeit von Asyl
    2. Einstellungen
      1. Ansätze einer kritischen Theorie zu Gender, Flucht und Asyl
      2. Analyse und Kritik von Asyl in der Perspektive eines dialektischen Materialismus

      3. Beleuchtung und Verdunkelung: Folgen unterschiedlicher Grob-Einstellungen zur Anwendung von Georg Jellineks Status-Lehre auf das Asylrecht
        aa. Status-Lehre als erhellender Scheinwerfer auf Dimensionen asylrechtlicher Rechtsstellung
        bb. Status-Lehre, Eindimensionalität und Verdunkelung
    3. Hannah Arendts Problemaufriss 1949: Asyl als Inbegriff bisher (vor 1949) gescheiterter Menschenrechte
      1. Skizze einiger Thesen
      2. Giorgio Agamben: Flüchtling als Grenzbegriff und das problematische Verhältnis zu Menschenrechten
      3. Rezeption zu Beginn des 21. Jahrhunderts: Das Recht, Rechte zu haben, Zugehörigkeit, Dauerprovisorien (Seyla Benhabib; Serena Parekh)
  5. Argumente praktischer Philosophie, die gegen ein Recht auf Asyl vorgebracht werden
    1. Ex-Gratia-Ansatz: Asyl als Gnade, nicht als moralisch begründetes Recht
      1. Negative Assoziationsfreiheit als Begründungsstrategie
      2. Asylrecht und -verpflichtung als Problem der Zurechenbarkeit und der Knappheit
      3. Betonung von Kontingenz und Willkür gesetzten Asyl- und Flüchtlingsschutzrechts
    2. Peter und Renata Singer: Klare moralische Pflicht – ohne „rights based arguments“
    3. Sibylle Tönnies: Asyl als Pflicht, Gastrecht und Einrichtungsgarantie
  6. Bibliographie

I. Einleitung: Asyl und Rechtsphilosophie

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II. Der Begriff „Asyl“

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1. Erste Annäherung: Zwei mit „Asyl“ verbundene Bedeutungen

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2. Ein Blick auf die Etymologie

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III. Phänomenologische Annäherung an den Stoff: Skizze historischer Erscheinungsformen von Asyl und Asylrecht

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  • „Das Asyl zählt zu den ältesten Rechtseinrichtungen der Menschheit. Uralte Sagen berichten von Orten, heiligen Hainen, Tempeln, Altären und Heiligtümern, in denen der Verfolgte Zuflucht und Schutz finden konnte“ (Kimminich 1968, S. 7).

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1. Asyl in der Antike (Europa und Levante)

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a. Sakrales Altar-Asyl und säkulare Asyl-Städte in Tenach und Altem Testament

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b. Hikesie, religiöse und säkulare Asylformen in der griechischen Antike

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c. Asylstädte, Tempelasyl und Logos Asylias im Hellenismus

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d. Sakrales Asyl und Kaiserstatuen-Asyl im Römischen Imperium

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e. Spätantike und frühmittelalterliche Asylorte bei Germanen

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2. Asyl im europäischen Mittelalter

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a. Christliches Kirchen-Asyl

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b. Säkulares Asyl, insbesondere kaiserliches Asylprivileg mancher Städte

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3. Asyl außerhalb Europas in vorkolonialer Zeit

a. Indien

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b. Asyl in den Amerikas, China, Afrika

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4. Asyl in der europäischen Neuzeit

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IV. Asyl als Gegenstand theoretisch-philosophischer Betrachtung

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1. Theoretische Bedingungen der Möglichkeit von Asylrecht

a. Strukturelle Bedingungen der Möglichkeit von Asyl

aa. Territorialität von Asyl, staatliche Souveränität, Pluralität und Partikularität

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bb. Offenheit und Zugänglichkeit des Asyls

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b. Legitimationstheoretische Bedingungen der Möglichkeit eines Asylrechts

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aa. Schutzbedarf der Individuen

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bb. Bedarf an Schutz der Aufnahmestaaten vor Trittbrettfahrer-Staaten

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  • „Thus, acting in isolation, states often seek to free ride on the provision of refugee protection by other governments, and have strong incentives to engage in burden-shifting“ (Betts 2015, S. 366)
  • – wenn sie daher isoliert handelten, versuchten Staaten häufig als Trittbrettfahrer davon zu profitieren, dass andere Regierungen Flüchtlingsschutz zur Verfügung stellten, und hätten starke Anreize, Lasten von sich wegzuschieben (Übers. R. K.).

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cc. Externes Korrektiv zu Funktionsfehlern rechtlicher Institutionen

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dd. Legitimation jenseits bloßer Funktionalität des Rechts

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c. Tatsächliche Bedingungen der Möglichkeit von Asyl

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2. Einstellungen

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a. Ansätze einer kritischen Theorie zu Gender, Flucht und Asyl

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b. Analyse und Kritik von Asyl in der Perspektive eines dialektischen Materialismus

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  • „Das Telos des Marxschen Materialismus läuft darauf hinaus, dass ‚die Reproduktion der Gattung Mensch und die Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen von dem Tauschwert, von dem Profitmotiv endlich einmal befreit werden‘ und dann die Menschheit aufhörte, unter dem materiellen Zwang zu existieren“ (Buckel 2009, S. 113).

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  • „These two aspects of globalization are inseparable: capitalism’s global reach is grounded in the way it introduces a radical class division across the entire globe, separating those protected by the sphere from those left outside it“ (Žižek 2016, S. 7 f.).
  • „Diese zwei Hinsichten der Globalisierung sind untrennbar: Das globale Ausgreifen des Kapitalismus basiert auf der Art und Weise, in der es eine radikale Klassen-Trennung auf dem ganzen Globus einführt, die jene, die geschützt sind, von jenen, die außen vor bleiben, trennt“ (Übers. R.K.).

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  • „aus sich selbst oder der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes begriffen werden … Vielmehr seien diese in den materiellen Lebensverhältnissen verankert. Denn ‚in der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein … Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen‘“ (R. Marx 1984, S. 24 f. unter Rückgriff auf ein Zitat aus Karl Marx‘ Zur Kritik der Politischen Ökonomie).

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  • „Selbst wenn die ökonomische Sphäre dem Recht wesentliche Strukturelemente und Inhalte ‚vorgibt‘, nimmt das Recht diese nur in der ihm eigenen Weise wahr und setzt sie in der ihm eigentümlichen Weise für sich um. – Ähnlich wie ein Baum, sich von der Erde nährend, aus dieser emporwächst, in dieser verflochten und verwurzelt bleibt und beispielsweise in seinem Wuchs von dieser abhängig ist, doch etwas qualitativ anderes ist als diese – und trotzdem sind beide gleichermaßen Natur“ (Maihofer 1992, S. 153).

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